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§ 1 Allgemeines
Liefergeschäfte werden nur nach den
nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen geschlossen.
Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage
aller Angebote.
Gesetzlich vorgeschriebene
Aufklärung über Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht:
Unser Angebot ist ausschließlich für Handel, Handwerk,
Gewerbe und die freien Berufe bestimmt. Es
besteht von Unternehmer zu Unternehmer kein Rückgaberecht.
Private Käufer (Verbraucher) haben bei
Fernabsatzverträgen mit einem Unternehmer das Recht, sich im
Rahmen von bestimmten Fristen ohne Angabe von Gründen wieder von
einem geschlossenen Vertrag zu lösen.
Dabei bestehen gem. § 312 d Abs. 4 BGB gesetzlich festgelegte
Ausnahmen, beispielsweise für Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht
für eine Rücksendung geeignet sind. Auch für die Lieferung von
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software besteht kein
Widerrufs- oder Rückgaberecht, sofern die gelieferten Datenträger
vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Ebenso ausgenommen sind
Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder
Illustrierten.
§ 2 Preise
Alle in dieser WebSite genannten
Preise sind freibleibend. Wir behalten uns Irrtümer bei der
Erstellung der Angebotsseiten in dieser WebSite vor.
Der Versand von Warenleistungen
erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr der Bestellerin/des
Bestellers ab Werk. Wenn Liefer- und Bestelleranschrift nicht
identisch sind, wird von uns in der Regel die Bestellerin/der
Besteller als RechungsempfängerIn angesehen.
§ 3 Zahlungen
Die Bestellungen für
Software-Lieferungen aus dem Angebot dieser WebSite sind sofort
Zug um Zug zahlbar. Inlands-Bestellungen liefern wir daher nur
gegen Postnachnahme oder Vorkasse aus.
Auslands-Bestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse aus. Schecks
werden zahlungshalber angenommen. Nebenkosten des Geldverkehrs
trägt die Kundin/der Kunde. Es gilt der verlängerte
Eigentumsvorbehalt. – Schulen und Behörden werden auf Wunsch und
gegen schriftliche Bestellung mit Instituts-Briefkopf gegen offene
Rechnung beliefert, die binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug beglichen
werden muß.
Unsere Software-Lieferungen sind
nicht skontierbar.
Eine Zahlung ist an dem Tag
erbracht, an dem der Lieferer über den Gegenwert eines
Zahlungsmittels verfügen kann. Kann eine Lastschrift nicht
eingelöst werden, so werden neben dem Rechnungsbetrag auch alle
weiteren Forderungen des Lieferers sowie dem Lieferer mit dem
Zahlungsverkehr entstandene Kosten sofort fällig. Einer besonderen
Mahnung oder Fälligstellung bedarf es nicht.
Der Lieferer ist in diesem Fall
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des tatsächlichen, für in
Anspruch genommenen Kredit zu zahlenden Bankzinssatzes, zumindest
aber 5 % Zinsen über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu
verlangen.
Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugschadens, der auch darin bestehen kann, dass
der Lieferer bankseitig turnusmäßig mit Zinssalden belastet wird
und deshalb anwachsende Kredite zu verzinsen hat, wird davon nicht
berührt.
Wir können bei Erstbestellung oder
besonderer Geschäftsbeziehung Vorauskasse oder Nachnahme
verlangen.
Der Lieferer ist berechtigt,
Zahlungen zunächst auf ältere Schulden der Kundin/des Kunden
anzurechnen. Sind Kosten oder Zinsen entstanden, so ist der
Lieferer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptlieferung anzurechnen.
Letztlich kann der Lieferer
Schadenersatz verlangen. Hat der Lieferung seine Lieferung im
Zeitpunkt des Eintritts bzw. im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der
wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der
Bestellerin/des Bestellers noch nicht erbracht, ist er berechtigt,
die Lieferung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder
Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch für den Fall,
dass unbefriedigende Vermögensverhältnisse der Bestellerin/des
Bestellers, die die Lieferung gefährden, bereits bei
Vertragsabschluß vorliegen, dem Lieferer aber erst nach
Vertragsabschluß bekannt werden.
Der Lieferer ist berechtigt, der
Bestellerin/dem Besteller eine Frist von 14 Tagen zur Behebung der
durch diese Gründe eingetretenen Gefährdung des Vertragszweckes
durch Zug um Zug Lieferung oder durch Sicherheitsleistung zu
setzen. Lässt die Bestellerin/der Besteller
die Frist fruchtlos verstreichen, kann der Lieferer gleichfalls
vom Vertrag zurücktreten oder aber Schadenersatz verlangen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit
der Bestellerin/dem Besteller entstandenen und künftig
entstehenden Forderungen Eigentum des Lieferers (Sicherungsgut).
Die Bestellerin/der Besteller ist deshalb nicht berechtigt, das
Sicherungsgut zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu
übereignen. Die Bestellerin/der Besteller hat das Sicherungsgut
gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahl auf ihre/seine
Kosten zu versichern, gelieferte Daten und Programme gegen Zugriff
jedweder Art durch Dritte zu schützen und auf Verlangen des
Lieferers einen entsprechenden Nachweis über die Sicherung zu
erbringen.
Die gelieferten Leistungen in Form
von Programmen und Daten (nachfolgend Software genannt) werden mit
einfachem oder mehrfachem Nutzungsrecht vom Lieferer an die
Bestellerin/den Besteller veräußert. Die Bestellerin/der Besteller
erwirbt weder Urheberrecht noch Eigentum an der Software, nur am
einfachen oder mehrfachen Nutzungsrecht der Software. Näheres
hierzu regelt die Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Software, die
die Bestellerin/der Besteller spätestens mit Öffnung der
Software-Verpackung oder Akzeptanz einer Lieferung per E-Mail
stillschweigend akzeptiert. Diese stillschweigende Akzeptanz ist
bei dem hochflüchtigen Liefergut Software marktüblich und muss,
da sich prinzipiell keine Nachweise über das Nicht-Installieren
oder De-Installieren von Software erbringen lassen, so
durchgeführt werden. Das Akzeptieren oder sogar ausdrückliche
Wünschen einer Lieferung per E-Mail ersetzt hierbei prinzipiell
die sog. Versiegelung der Software-Verpackung.
Der Lieferer ist bis zur
vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Softwarelieferungen
berechtigt, das der Bestellerin/dem Besteller bei Lieferung der
Software voraus gewährte Nutzungsrecht an der Software wieder zu
entziehen. Nach vollständiger Bezahlung der vorgenannten
Forderungen bleibt der Lieferer bei Eintreten eines der im
folgenden aufgeführten Umstände berechtigt, der Bestellerin/dem
Besteller das Nutzungsrecht an der Software wieder zu entziehen:
wenn dem Lieferer bekannt wird, dass
die Bestellerin/der Besteller das ihr/ihm eingeräumte
Nutzungsrecht an der Software missachtet
hat, indem er eigenmächtig Dritten ein kostenpflichtiges oder
kostenloses Nutzungsrecht an der Software gewährt hat,
wenn dem Lieferer bekannt wird, dass
die Bestellerin/der Besteller kopiergeschützte oder serialisierte
Software entsichert oder die Serialisierung geändert hat,
wenn der Lieferer nachweisen kann,
dass die Bestellerin/der Besteller das Nutzungsrecht oder die
Software selbst veräußert hat und selbst weiterhin das
Nutzungsrecht an der Software ausübt.
§ 5 Gewährleistung
Gewährleistung für gelieferte Software
beträgt 6 Monate.
§ 6 Demo-Versionen von Software,
Verpackungen
Angeforderte, per Post gelieferte
und berechnete Demo-Versionen von Software mit physikalischen
Datenträgern und ggf. mit Handbüchern können nicht zurückgenommen
werden. Kostenlose Demo-Versionen von Software wird auf dieser
WebSite zum Download angeboten.
Verpackungen werden bei freier
Rücklieferung wieder zurückgenommen. Eine Gutschrift für
zurückgenommene Verpackungen kann nicht erfolgen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche jeder Art
sind sowohl gegen den Lieferer (CSS) als auch gegen dessen Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Die Benutzung von CSS Faktura und
allen Zusatzmodulen erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Lieferer (CSS) schließt jegliche
Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den
Käufern aufgrund der Benutzung dieses
Programms oder der Unfähigkeit, dieses Programm zu verwenden,
entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder
fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung,
Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle
Verluste.
§ 8 Geheimhaltung
Die dem Lieferer im Zusammenhang mit
Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten nur im Falle
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung als vertraulich.
Zugleich weisen wir jedoch auch darauf hin, dass die uns
anvertrauten Adress- und Bankdaten nur zu
internen und Vertriebszwecken gespeichert werden, da wir mit
Software handeln, nicht aber mit Adressen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Bei Streitigkeiten bemüht sich der
Lieferer um eine partnerschaftliche Einigung. Ist eine gütliche
Einigung nicht möglich, sind für die Austragung aller
Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.
Für diese Geschäftsbedingungen und
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und BestellerIn
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für
alle Leistungen ist der Sitz des Lieferers.
Soweit gesetzlich zulässig, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten das Amtsgericht Bergisch Gladbach
bzw. das Landgericht Köln, und zwar auch für Klagen im
Wechsel- und Urkundenprozess.
Sollten eine oder mehrere der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird
davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr
verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Die Überschriften dienen nur der
besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung,
insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
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